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Hochpräzisionsbestrahlung gegen Herzrhythmusstörungen

"Mit Hochpräzisionsbestrahlung wird genau die Stelle im vernarbten Herzmuskel behandelt, die für die Rhythmusstörung verantwortlich ist. Das bewirkt einen Umbau des Gewebes."


Patientenrechte und Ärztepflichten


Die BGAP (Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen) hat die Informationsbroschüre „Patientenrechte und Ärztepflichten“

überarbeitet. 

Auf der Homepage https://www.bagp.de kann sie eingesehen bzw. für 4€ plus Porto bestellt werden.


Verordnungen ohne Probleme!

Physio- und Ergotherapie – die Versorgung ist bei Bedarf in der „Heilmittelverordnung 13“ geregelt.

Sie als Marfan Patient haben bei Beschwerden die Möglichkeit Physio-/Ergotherapie je nach Bedarf zu bekommen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können.

Link zur Heilmittelverordnung beim Gemeinsamen Bundesausschuss

Diagnose „MARFAN“ bedeutet immer „ICD-10-Code: Q 87.4“

Meist wird von uns Marfan Patienten vertragsärztliche Versorgung benötigt: Link vertragsärztliche Versorgung

Wichtig ist zu wissen, dass für Patienten mit Marfan ein Langfristiger Heilmittelbedarf besteht. Das bedeutet für uns, dass wir vermehrt Physio- / Ergotherapie je nach Beschwerden benötigen können. In der Diagnoseliste ist Marfan auf Seite 12 aufgeführt: siehe Link

Diagnosegruppen, Heilmittel und Verordnungsmengen, die wir erhalten können sind hier gut erklärt: siehe Link

  • Physiotherapie: WS / EX / AT
  • Ergotherapie: SB1 / SB3

(WS: Seite 59 / EX: Seite 60 / AT: Seite 64 / SB 1: Seite 91 / SB 3: Seite 92)

Neue Formulare für „Reha- Sport und Funktionstraining – Muster 56“

Seit Januar 2023 gibt es ein neues Formblatt für die Verordnung von Rehasport (z.B. Schwimmen, Gymnastik, Herzsportgruppen,).

Unter der Schirmherrschaft von Eva Luise Köhler fiel am 8. Dezember 2022 in Freising der Startschuss für die Kampagne „Seltene Erkrankungen Bayern“. Ziel der von MdB Erich Irlstorfer angestoßenen Initiative ist, mit vielen verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen im Jahr 2023 den Seltenen Erkrankungen Gehör zu verschaffen und auf die Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen.

„Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen“ https://www.elhks.de/


Unser Flyer

In gemeinschaftlicher Arbeit haben Mitglieder unserer Gruppe einen tollen Flyer entworfen. Ihr könnt diesen unter dem Punkt Marfan-Syndrom oder hier downloaden.

Gerne senden wir euch ein Exemplar per Post. Auch mehrere Exemplare zur Auslage bei Ärzten (mit deren Einverständnis) oder Bekannten können bei uns angefragt werden.



Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V – sog. Marfan Sprechstunden

Für Marfan Betroffene ist es wichtig ambulant in spezialfachärztlichen Kliniken versorgt zu werden. Hier kann der Krankheitsverlauf verfolgt werden, es kann im Voraus reagiert werden und der Patient weiß, dass er in spezialisierten Händen ist.

Auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) https://www.g-ba.de/richtlinien/80/ kann hierzu alles nachgelesen werden.

In der Richtlinie (Dokument zum Download) ist auf den Seiten 124 bis 127 alles zur Versorgung in Bezug auf das Marfan Syndrom erklärt.